Was gehört in die erste Nachricht?
Nennen Sie die Verfahrensrolle, die zuständige Behörde, das Aktenzeichen, den aktuellen Aufenthaltsort und bekannte Termine. Bei Festnahme oder Haft geben Sie zusätzlich die Dienststelle und den Zeitpunkt an. Teilen Sie mit, welche Unterlagen bereits vorliegen.
Unterlagen zusammenstellen
Vorladung, Anklageschrift, Haftbeschluss, Urteil und Zustellungsunterlagen sind je nach Verfahren besonders wichtig. Für eine erste Übersicht können Sie die verfügbaren Dokumentarten nennen. Wie Dokumente übermittelt und welche weiteren Unterlagen benötigt werden, wird im Kontakt abgestimmt.
Honorar und Mandat
Umfang der Tätigkeit, Honorar, mögliche Übersetzungen und sonstige Auslagen werden fallbezogen vereinbart. Eine Kontaktaufnahme begründet nicht automatisch ein Mandat. Eine erfolgte Bezahlung eines Termins ersetzt keine individuelle Vereinbarung über die Vertretung im gesamten Verfahren.
Sprache der Kommunikation
Die Website stellt deutschsprachige Informationen bereit. Teilen Sie Ihre bevorzugte Beratungssprache bei der Anfrage mit; der Bedarf an Übersetzung oder Dolmetschung wird vor dem Termin abgestimmt. Die Website macht keine Zusage über eine persönliche deutschsprachige Beratung ohne vorherige Abstimmung.
Für die erste Besprechung
- Zuständige Behörde und vollständiges Aktenzeichen
- Verfahrensrolle und aktueller Aufenthaltsort
- Vorhandene Dokumente und Zustellungsnachweise
- Bekannte Termine und konkrete Fragen
Rechtsgrundlagen und weitere Informationen
- Türkische Strafprozessordnung – CMK Nr. 5271 (Türkisch) ↗
- Türkisches Strafgesetzbuch – TCK Nr. 5237 (Türkisch) ↗
- Strafvollstreckungsgesetz Nr. 5275 (Türkisch) ↗
Weiterführender Leitfaden in türkischer Sprache →
Die Informationen erläutern allgemeine Verfahrensfragen. Fristen, Erfolgsaussichten und anwendbare Gesetzesfassungen müssen anhand der konkreten Akte geprüft werden.